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   VK Bund, 29.09.2009 - VK 1-167/09   

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VK Bund, 29.09.2009 - VK 1-167/09 (https://dejure.org/2009,31504)
VK Bund, Entscheidung vom 29.09.2009 - VK 1-167/09 (https://dejure.org/2009,31504)
VK Bund, Entscheidung vom 29. September 2009 - VK 1-167/09 (https://dejure.org/2009,31504)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2009 - Verg 18/09

    Vergaberechtswidrigkeit der Forderung von Tariftreue

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2009 - VK 1-167/09
    Im Vermerk vom 10. August 2009 führte sie aus, dass nach dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 29. Juli 2009 (VII-Verg 18/09), in dem über die Ausschreibung von Briefdienstleistungen eines anderen öffentlichen Auftraggebers entschieden wurde, der ebenfalls die Einhaltung des Post-Mindestlohns nach BriefArbbV verlangt hatte, nunmehr eine weitere Handlungsoption der Ag bestehe, und zwar die Aufhebung der Vergabeverfahren und Neuausschreibung nach dem mit Wirkung vom 24.6.

    Nach dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 29. Juli 2009 (VII-Verg 18/09) habe die Ag diese Option.

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 29. Juli 2009 (VII-Verg 18/09).

    Im Übrigen habe das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 29. Juli 2009, VII-Verg 18/09) ausdrücklich eine entsprechende 11.

    b) Die Aufhebungsentscheidung ist auch nicht deshalb vergaberechtskonform, weil die Ag wegen der Entscheidungen der erkennenden Kammer (vgl. Beschl. v. 16. Dezember 2008 - VK 1 - 162/08) und des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 29. April 2009 - VII-Verg 76/08 und v. 29. Juli 2009 - VII-Verg 18/09) daran gehindert ist, an ihrer Tariftreueforderung in dem der Bekanntmachung und den Verdingungsunterlagen zugrunde gelegten Umfang festzuhalten.

    Danach müsse ein formelles Bundes- oder Landesgesetz unmittelbar die Tarifregelung treffen; ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag und Verordnungen wie die BriefArbbV stellten keine solchen gesetzlichen Regelungen dar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 2009 - VII-Verg 18/09; ferner Beschl. v. 5. Mai 2008 - VII-Verg 5/08).

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2009 - Verg 76/08

    Ausschluss eines Angebots betreffend die Erbringung von Briefdienstleistungen

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2009 - VK 1-167/09
    Die Entscheidung der Vergabekammer wurde durch Beschluss des OLG Düsseldorf vom 29. April 2009 (Az.: VII-Verg 76/08) bestätigt.

    b) Die Aufhebungsentscheidung ist auch nicht deshalb vergaberechtskonform, weil die Ag wegen der Entscheidungen der erkennenden Kammer (vgl. Beschl. v. 16. Dezember 2008 - VK 1 - 162/08) und des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 29. April 2009 - VII-Verg 76/08 und v. 29. Juli 2009 - VII-Verg 18/09) daran gehindert ist, an ihrer Tariftreueforderung in dem der Bekanntmachung und den Verdingungsunterlagen zugrunde gelegten Umfang festzuhalten.

    festgestellt hat, die Motive des Gesetzgebers widersprächen nicht der Annahme, die Tarifregelung müsse unmittelbar in einem formellen Bundes- oder Landesgesetz getroffen worden sein (vgl. Beschl. v. 29. April 2009 - VII-Verg 76/08 m.w.Nachw.), kann diese Einschätzung für das neue Recht somit nicht aufrecht erhalten werden.

  • EuGH, 03.04.2008 - C-346/06

    NACH DER EG-RICHTLINIE ÜBER DIE ENTSENDUNG VON ARBEITNEHMERN KANN ES UNZULÄSSIG

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2009 - VK 1-167/09
    Aus den Materialien zur Neufassung des § 97 Abs. 4 GWB ergibt sich mit hinreichender Deutlichkeit der Wille des Gesetzgebers, klarzustellen, dass eine Bindung an für allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge im Anwendungsbereich der Entsenderichtlinie im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH zur Tariftreue steht (Urteil v. 3. April 2008, Rs. C-346/06 - Rüffert) und im Vergabeverfahren beachtlich ist (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie, BT-Drucksache 16/11428 v. 17.12.2008, S. 48 f. sowie Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, S. 8 f., BT- Drucksache 16/10117 v. 13.08.2008; vgl. ferner Kirch/Leinemann, Vergaberecht 2009, 414 ff. Steiff, Vergaberecht 2009, 290, 296; sowie unlängst 3. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 9. September 2009 - VK 3 - 163/09 - nicht bestandskräftig -).

    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall "Rüffert" (vgl. EuGH, Urt. v. 3. April 2008 - Rs. C-346/06) stellt diesbezüglich klar, dass die entsprechende Regelung allgemein wirksam sein muss.

  • VK Bund, 09.09.2009 - VK 3-163/09

    Vergabe einer Rahmenvereinbarung

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2009 - VK 1-167/09
    Aus den Materialien zur Neufassung des § 97 Abs. 4 GWB ergibt sich mit hinreichender Deutlichkeit der Wille des Gesetzgebers, klarzustellen, dass eine Bindung an für allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge im Anwendungsbereich der Entsenderichtlinie im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH zur Tariftreue steht (Urteil v. 3. April 2008, Rs. C-346/06 - Rüffert) und im Vergabeverfahren beachtlich ist (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie, BT-Drucksache 16/11428 v. 17.12.2008, S. 48 f. sowie Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, S. 8 f., BT- Drucksache 16/10117 v. 13.08.2008; vgl. ferner Kirch/Leinemann, Vergaberecht 2009, 414 ff. Steiff, Vergaberecht 2009, 290, 296; sowie unlängst 3. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 9. September 2009 - VK 3 - 163/09 - nicht bestandskräftig -).

    Dementsprechend ist eine von der Ag in einem anderen, nach neuem Recht zu beurteilenden Verfahren erhobene Forderung nach Abgabe einer Erklärung, durch die sich die Bieter verpflichteten, die in ihrem Unternehmen eingesetzten Arbeitnehmer im Auftragsfall nicht unter den für sie jeweils geltenden Mindestentgelt- Regelungen auf der Grundlage des AEntG zu entlohnen, von der 3. Vergabekammer des Bundes unter Berufung auf § 97 Abs. 4 S. 1 GWB als vergaberechtskonform eingestuft worden (vgl. Beschl. v. 9. September 2009 - VK 3 - 163/09 - nicht bestandskräftig -).

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2008 - Verg 5/08

    Untersuchungsgrundsatz; nachträglich aufgestellte Unterkriterien und

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2009 - VK 1-167/09
    Hierauf deutete insbesondere die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 5. Mai 2008 (VII-Verg 5/08) hin.

    Danach müsse ein formelles Bundes- oder Landesgesetz unmittelbar die Tarifregelung treffen; ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag und Verordnungen wie die BriefArbbV stellten keine solchen gesetzlichen Regelungen dar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 2009 - VII-Verg 18/09; ferner Beschl. v. 5. Mai 2008 - VII-Verg 5/08).

  • VK Bund, 16.12.2008 - VK 1-162/08

    Beschaffungsverfahren Briefdienstleistungen

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2009 - VK 1-167/09
    Dem vorgenannten Nachprüfungsantrag gab die Vergabekammer mit Beschluss vom 16. Dezember 2008 statt (Az.: VK 1 - 162/08) und ordnete an, die Angebotswertung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen.

    b) Die Aufhebungsentscheidung ist auch nicht deshalb vergaberechtskonform, weil die Ag wegen der Entscheidungen der erkennenden Kammer (vgl. Beschl. v. 16. Dezember 2008 - VK 1 - 162/08) und des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 29. April 2009 - VII-Verg 76/08 und v. 29. Juli 2009 - VII-Verg 18/09) daran gehindert ist, an ihrer Tariftreueforderung in dem der Bekanntmachung und den Verdingungsunterlagen zugrunde gelegten Umfang festzuhalten.

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2009 - VK 1-167/09
    Eine Aufhebung der Aufhebungsentscheidung kommt zwar dann in Betracht, wenn der Vergabewille des Auftraggebers fortbesteht (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Februar 2003 - X ZB 43/02).
  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2009 - VK 1-167/09
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Mängel der Ausschreibung solches Gewicht hätten, dass ein Festhalten des Auftraggebers an der Ausschreibung von den Bietern unter Berücksichtigung der Bindung des Auftraggebers an Recht und Gesetz billigerweise nicht erwartet werden kann (vgl. etwa BGH, Urt. v. 12. Juni 2001 - X ZR 150/99).
  • VG Berlin, 07.03.2008 - 4 A 439.07

    Postmindestlohnverordnung rechtswidrig

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2009 - VK 1-167/09
    Bereits am 7. März 2008 hatte das Verwaltungsgericht Berlin (Az.: 4 A 439.07) auf Antrag der Antragstellerin (ASt) im Rahmen einer Feststellungsklage entschieden, dass die BriefArbbV rechtswidrig sei, weil sie nicht durch die Ermächtigungsgrundlage des § 1 Abs. 3a Satz 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) gedeckt sei.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - 1 B 13.08

    Postmindestlohnverordnung auch in zweiter Instanz beanstandet

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2009 - VK 1-167/09
    Mit Urteil vom 18. Dezember 2008 hat das OVG Berlin-Brandenburg die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde zurückgewiesen (Az.: 1 B 13.08).
  • VK Bund, 29.12.2009 - VK 2-207/09

    Briefdienstleistungen

    Diese Aufhebungsentscheidung ist bezüglich jeweils zweier der hier streitgegenständlichen Aufträge seitens der erkennenden Kammer und der 1. Vergabekammer des Bundes als zwar rechtswidrig, aber wirksam beurteilt worden (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 2. Oktober 2009 - VK 2 -168/09; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 29. September 2009 - VK 1- 167/09).

    Die Ag ist der Auffassung, ihre Vorgehensweise entspreche den in den Entscheidungen der 1. Vergabekammer des Bundes und der erkennenden Kammer in den Verfahren VK 1 - 167/09 und VK 2 - 168/09 gemachten Vorgaben.

    dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9. Dezember 2009 - VII-Verg 38/09; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 2. Oktober 2009 - VK 2 - 168/09; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 29. September 2009 - VK 1 - 167/09).

    Dass der Auftraggeber auch nach dieser Vorschrift eine Bindung an Mindestlöhne nicht konstitutiv, also allein durch eine von ihm entsprechend aufgestellte Vergabebedingung, herbeiführen, sondern nur die Beachtung gültiger und anwendbarer Mindestlohnregelungen verlangen darf (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 2. Oktober 2009 - VK 2 - 168/09; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 29. September 2009 - VK 1 - 167/09), hat die Ag durch die Formulierung der Mindestlohn-Erklärung berücksichtigt.

  • VK Bund, 08.02.2011 - VK 2-134/10

    Lagerhaltung und Distribution

    Ein Rechtsanspruch der ASt auf Fortführung des Vergabeverfahrens und damit faktisch auf eine Beendigung des Verfahrens mit der Zuschlagserteilung an sie kommt demzufolge nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn aufgrund einer Scheinaufhebung oder des fortbestehenden Vergabewillens ausnahmsweise ein Kontrahierungszwang zu Lasten der Ag angenommen werden kann (noch weitergehend erste und zweite Vergabekammer des Bundes, VK 1 - 167/09, Beschluss vom 29. September 2009 und VK 2 - 168/09, Beschluss vom 2. Oktober 2009, die auch bei fortbestehendem Vergabewillen bei Vorliegen zumindest eines sachlichen Grundes für die Aufhebung keine Verpflichtung zur Fortführung des Vergabeverfahrens ausgesprochen haben; der vom Auftraggeber verfolgte Zweck, bei der Neuausschreibung die beabsichtigte Forderung nach Tariftreue als Vergabebedingung auf die zwischenzeitlich im Rahmen der Vergaberechtsnovelle um das Merkmal der Gesetzestreue ergänzte Vorschrift des § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB stützen zu können, stellte in diesen Fällen.
  • VK Bund, 08.03.2010 - VK 2-05/10

    Briefdienstleistungen

    Diese Aufhebungsentscheidungen der Ag waren auch bezüglich der hier streitgegenständlichen Aufträge seitens der auch hiesigen Antragstellerin (ASt) mit Nachprüfungsanträgen angegriffen, indes von der 1. und 2. Vergabekammer des Bundes als zwar rechtswidrig, aber wirksam beurteilt worden (vgl. 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 29. September 2009 - VK 1 - 167/09 und 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 2. Oktober 2009 - VK 2 - 168/09).
  • VK Arnsberg, 21.12.2009 - VK 41/09

    Unverzüglichkeit der Rüge

    Diesen Rügen hat die Antragsgegnerin mit Schreiben vom 10.11.2009 abgeholfen mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, dass die Vergabestelle keine Aufhebung des Verfahrens anstrebe, dass man nach Entscheidung der Bundeskammer vom 29.09.2009 (VK 1-167/09) die Aufhebung bei dieser Konstellation nicht mehr als das mildeste Mittel ansehen könne und damit Schadensersatzforderungen gegen die Antragsgegnerin denkbar wären.
  • VK Bund, 11.06.2010 - VK 3-57/10

    Abschluss eines Rahmenvertrages über Bewachung

    Aus den Materialien zur Neufassung des § 97 Abs. 4 GWB ergibt sich mit hinreichender Deutlichkeit der Wille des Gesetzgebers, klarzustellen, dass eine Bindung an für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge im Anwendungsbereich der Entsenderichtlinie im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH zur Tariftreue steht (vgl. Urteil v. 3. April 2008, Rs. C-346/06 - Rüffert) und im Vergabeverfahren beachtlich ist (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie, BT-Drucksache 16/11428 v. 17.12.2008, S. 48 f., sowie Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, S. 8 f., BT-Drucksache 16/10117 v. 13.08.2008; vgl. ferner Kirch/Leinemann, Vergaberecht 2009, 414 ff. Steiff, Vergaberecht 2009, 290, 296 sowie unlängst 3. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 9. September 2009 - VK 3 - 163/09, vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18. Dezember 2009 - VII-Verg 38/09; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 2. Oktober 2009 - VK 2 - 168/09; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 29. September 2009 - VK 1 - 167/09).
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